Die Behandlungskosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Krankenversicherungen und entsprechende Zusatzversicherungen sowie die Bundes- und Landesbeihilfestellen übernehmen Ihre Behandlung - je nach Vertrag - ganz oder teilweise.
In diesem Fall erstelle ich für Sie eine Rechnung gemäß der Gebührenordnung der Heilpraktiker zur Einreichung bei Ihrem Kostenträger. So möchte ich darauf hinweisen, dass ich als Heilpraktikerin in meiner Honorargestaltung frei und nicht an eine Gebühr gebunden bin.
Es besteht daher die Möglichkeit, dass die Behandlungskosten den erstatteten Betrag übersteigen können.